Wenn das Arbeitsverhältnis endet: Zwei Wege, viele Fragen
Was ist ein Aufhebungsvertrag und wie unterscheidet er sich von einer Kündigung?
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, entweder von Seiten des Arbeitgebers oder von Seiten des Arbeitnehmers. Die jeweils andere Seite muss der Kündigung nicht zustimmen (vgl. § 130 BGB). Kündigungsfristen, der Kündigungsschutz und andere gesetzliche Regelungen greifen hier in vollem Umfang.
Ein Aufhebungsvertrag hingegen ist eine zweiseitige Vereinbarung, mit der sich beide Parteien darauf einigen, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden. Oft ist dies auch verbunden mit Regelungen zu einer Abfindung, Freistellung oder einem Arbeitszeugnis.
| Merkmal | Kündigung | Aufhebungsvertrag |
|---|---|---|
| Art der Beendigung | einseitig | einvernehmlich |
| Zustimmung erforderlich | nein | ja |
| Kündigungsfristen | gese | frei verhandelbar |
| Kündigungschutz | gilt | entfällt |
| Betriebsrat | muss ggf. angehört werden | keine Beteiligung |
| Abfindung | nur in Ausnahmefällen | verhandelbar |
| ALG-Sperrzeit möglich | selten | ja, möglich |
Diese Unterschiede machen deutlich: Ein Aufhebungsvertrag kann eine flexible Lösung sein, ist allerdings kein Selbstläufer und sollte gut überlegt sein.
Vor- und Nachteile von Aufhebungsvertrag und Kündigung für Arbeitnehmer
Vorteile eines Aufhebungsvertrags
- Flexibler Trennungszeitpunkt
- Möglichkeit zur Verhandlung von Abfindung, Freistellung, Zeugnis und anderen
- Vermeidung von Kündigungsschutzklagen
- kein negativer Einfluss auf den Lebenslauf
Nachteile eines Aufhebungsvertrags
- kein gesetzlicher Kündigungsschutz
- Mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (ALG I) durch "freiwillige Mitwirkung"
- Kein Zwang für den Arbeitgeber zur Abfindung, Verhandlungsgeschick ist gefragt
- (versehentlicher) Verzicht auf rechtliche Ansprüche (z.B. Resturlaub, Überstunden) möglich, genaue Formulierung ist wichtig
Vorteile einer Kündigung
- Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz (z.B. bei Betriebsrat, Schwerbehinderung, Elternzeit) gelten
- ALG-Sperrzeit in der Regel nicht zu befürchten
- Zeit zur rechtlichen Prüfung und ggf. Klage
- Kündigungsfristen sind verbindlich
Nachteile einer Kündigung
- Weniger Gestaltungsspielraum
- Chance auf Abfindung nur bei Klage oder nachträglicher Einigung (Abwicklungsvertrag)
- Stress durch Kündigungsschutzverfahren
- Kosten des Kündigungsschutzverfahrens trägt jede Partei selbst
Ein Aufhebungsvertrag ist oft dann sinnvoll, wenn er bewusst mit rechtlicher Begleitung verhandelt wird. Eine Kündigung bietet mehr Schutz, aber auch weniger Einflussmöglichkeiten und machen – sofern sinnvoll – ein Kündigungsschutzverfahren notwendig. Du bist dir nicht sicher, wie du in deiner Situation weiterverfahren sollst? Ich berate dich umfassend und passend zu deiner Situation.
"Kündigung mit Aufhebungsvertrag" - Geht das überhaupt?
Immer wieder begegnen Betroffene dem scheinbar widersprüchlichen Begriff "Kündigung mit Aufhebungsvertrag". Juristisch betrachtet ist das nicht möglich, denn entweder wird das Arbeitsverhältnis einseitig gekündigt oder beide Seiten schließen eine Vereinbarung. Möglich ist es aber, nach einer ausgesprochenen Kündigung einen sog. Abwicklungsvertrag zu schließen, in dem die Rahmenbedingungen der Beendigung fixiert werden.
In der Praxis versuchen Arbeitgeber jedoch manchmal, durch die Androhung einer Kündigung Druck auszuüben, um einen Aufhebungsvertrag "einvernehmlich" zu erreichen. Arbeitnehmer fragen sich dann, ob sie diesem Druck nachgeben sollten. Ein Aufhebungsvertrag, der unter Druck unterschrieben wurde, kann unter bestimmten Voraussetzungen später angefochten werden (§ 123 BGB Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung). Eine widerrechtliche Drohung liegt aber in der Regel nur vor, wenn „ein verständiger Arbeitgeber“ die Kündigung nicht ernsthaft in Betracht ziehen durfte.
Strategie oder schnelle Lösung? Warum Arbeitgeber Aufhebungsverträge nutzen
Für Arbeitgeber hat ein Aufhebungsvertrag viele Vorteile:
- Keine zwingende Kündigungsfrist
- Kein Kündigungsschutzverfahren, kein Prozessrisiko
- Keine Pflicht zur Anhörung des Betriebsrats
- Rufschonende Trennung nach Außen
- Vermeidung von Konflikten
Allerdings darf ein Aufhebungsvertrag nicht zur Umgehung gesetzlicher Vorschriften genutzt werden. Besonders heikel: Wenn Arbeitnehmer sich unter Druck gesetzt fühlen oder nicht wissen, auf was verzichtet wird.
Aus Arbeitgebersicht ist es daher klug und fair, einen sauberen, transparenten Vertrag aufzusetzen und Mitarbeitenden die Möglichkeit zu geben, diesen anwaltlich prüfen zu lassen.
Ich stehe Arbeitgebern und Arbeitnehmern beratend zur Seite und helfe dir dabei eine rechtssichere und passende Lösung zu finden.
Was ist also besser - Kündigung oder Aufhebungsvertrag?
Pauschal lässt sich das nicht sagen. Die Entscheidung hängt von vielen Faktoren ab:
- Habe ich Kündigungsschutz?
- Droht mir eine verhaltensbedingte Kündigung?
- Möchte ich mein Arbeitsverhältnis unbedingt behalten oder kann ich mir eine Beendigung vorstellen?
- Brauche ich schnell einen "sauberen Abschluss"?
- Will ich verhandeln oder Zeit gewinnen?
- Droht mir eine Sperrzeit? Kann ich mit einer Sperrzeit leben?
- Werden die Nachteile durch die Vorteile aufgewogen, etwa eine höhere Abfindung oder Freistellung?
- Welche Vorteile verspreche ich mir? Was verliere ich vielleicht?
Ein Aufhebungsvertrag kann eine elegante Lösung sein, wenn er durchdacht und rechtssicher ist. Eine Kündigung wiederum bietet mehr Schutz, wenn man bereit ist, ggf. juristisch im Rahmen einer Kündigungsschutzklage vorzugehen.
Mein Tipp: Lass deine Trennungssituation individuell prüfen. Nur so vermeidest du rechtliche Nachteile und stellst sicher, dass deine Interessen gewahrt bleiben.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Haben Arbeitnehmer bei einem Aufhebungsvertrag Anspruch auf Abfindung?
Nein, ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Eine Abfindung ist Verhandlungssache. Viele Arbeitgeber bieten jedoch eine Abfindung an, um eine Kündigungsschutzklage zu vermeiden.
Erhält man beim Aufhebungsvertrag immer eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (ALG)?
Man wird nicht zwangsläufig gesperrt, aber der Fall tritt häufig ein. Wenn Sie den Vertrag freiwillig unterschreiben, unterstellt die Agentur für Arbeit "Mitwirkung an der Arbeitslosigkeit". Das führt zu einer Sperrzeit von bis zu 12 Wochen, außer es liegt ein wichtiger Grund vor. Die Einzelheiten sind komplex.
Kann man einen Aufhebungsvertrag ablehnen?
Ja, selbstverständlich. Ein Aufhebungsvertrag ist eine freiwillige Vereinbarung. Niemand ist verpflichtet, ihn zu unterschreiben. Lass dich nicht unter Druck setzen und hol dir im Zweifel arbeitsrechtliche Unterstützung, bevor du eine Entscheidung triffst.
Besser mit rechtlichem Rückhalt entscheiden
Ob Aufhebungsvertrag oder Kündigung, es gibt keinen Königsweg, der immer passt oder der die Regel ist. Wie immer in juristischen Fragen kommt es auf die Details an: deine persönliche Situation, deine Ziele, deine Rechte.
Lass dich beraten, bevor du voreilig einen Vertrag unterschreibst oder auf eine Kündigung wartest. Ich stehe dir mit Erfahrung, Klarheit und Engagement zur Seite.










