Wundermittel Mediation | Finde jetzt Frieden
25. Juli 2025

Wundermittel Mediation

Natürlich ist das Wort "Wundermittel Mediation" nicht so ganz wörtlich gemeint - eine Pille und alles ist gut ist es natürlich nicht. Aber für mich ist Mediation aber eine unglaublich kraftvolle Methode, um Menschen nachhaltig aus einer Konfliktsituation herauszuhelfen.

Ausgangslage – Warum Mediation?

Nix als Stress und Streit? Vielleicht kennst du das – ein Streit hat sich hochgeschaukelt. Anfangs waren es nur kleine Meinungsverschiedenheiten, die wurden dann immer mehr, die Stimmung wird immer angespannter - und irgendwann geht irgendwie gar nix mehr: Wann immer man den anderen sieht, eigentlich ist man vorwiegend wütend oder enttäuscht und ein vernünftiges Gespräch ist kaum noch möglich, so sehr man es auch versucht. Die Fronten sind verhärtet, im schlimmsten Fall schreit man sich vorwiegend an oder redet gleich gar nicht mehr miteinander. Das ist natürlich Gift für jede Beziehung – egal ob privat oder beruflich. Und wenn man einmal an dem Punkt ist, wird es von selbst meist nicht mehr besser.


Konflikte belasten enorm

Solche Konflikte können für die Beteiligten, oder sogar für mittelbar betroffene Dritte (z.B. Teammitglieder, Kinder), wahnsinnig belastend sein. Das können persönliche Folgen sein, schlimmstenfalls sogar für die Gesundheit (z.B. Schlafstörungen, Herz-Rhythmus-Störungen, Burnout...). Auch verheerende wirtschaftliche Folgen können eintreten, wenn durch den Konflikt wichtige Entscheidungen für einen gemeinsamen Betrieb nicht oder nur mit großer Verzögerung getroffen werden können oder schon getätigte Investitionen nicht hinreichend genutzt werden können, weil man sich nicht einigen kann, wie diese Nutzung erfolgen soll.

In solchen Fällen kann Mediation helfen – ich möchte sogar sagen, sie kann kleine Wunder bewirken.


Mediation - was ist das denn wieder für ein neumodischer Quatsch?

... fragst du dich vielleicht. Oder vielleicht hast du das Wort ja schon hie und da mal gehört, weißt aber gar nicht, was es damit auf sich hat. Das möchte ich hier gerne ein wenig erläutern.


Wie funktioniert Mediation?

Natürlich ist Mediation nicht irgendein Wundermittel nach dem Motto „schwuppdiwupp, der Mediator macht irgendwas und alles ist wieder gut“. Eigentlich ist es sogar viel simpler.

Warum? Weil es durch die Einschaltung eines neutralen Dritten, des geschulten Mediators*, möglich ist, Menschen, die aufgrund ihrer teilweise langjährigen Konflikte quasi verlernt haben, wirklich miteinander zu reden, wieder dahin zu bringen,

  • klar und verständlich auszusprechen, was sie brauchen, was ihnen wichtig ist
  • sich gegenseitig zuzuhören und Verständnis für den anderen aufzubringen
  • auf dieser Basis wieder einen gemeinsamen Weg zu finden.

Denn der Mediator ist dabei nicht etwa derjenige, der den Beteiligten sagt, wer Recht hat oder Unrecht, er wertet nicht, er ist neutral. Und er gibt auch keine Lösungen vor - ganz im Gegenteil: So, wie ich Mediation verstehe und lebe, unterstützt er vielmehr die „Streithähne/-hühner“, indem er ihnen hilft, (vielleicht erstmalig) klar zu sagen, was sie wirklich brauchen, wo ihre Grenzen sind und weshalb das Verhalten des anderen sie so traurig oder wütend gemacht hat. Durch die Unterstützung des Mediators gelingt es, dies in einer Weise zu artikulieren, die der andere* verstehen und annehmen kann, ohne sich erneut angegriffen zu fühlen und zum Gegenangriff überzugehen, wie es zuvor meist der Fall war. So wird es plötzlich möglich, wieder wirklich miteinander zu reden und so auch miteinander an einer Lösung zu arbeiten.


Warum ist Mediation so erfolgreich und so nachhaltig?

Die Wahrscheinlichkeit, dass am Ende einer Mediation der Streit wirklich beigelegt ist und alle Beteiligten endlich wieder respektvoll miteinander umgehen können, ist mit Mediation sehr hoch. Warum? Aus meiner Sicht ist das im Wesentlichen auf folgende Punkte zurückzuführen:

  • Die meisten Probleme zwischenmenschlicher Art beruhen darauf, dass die Beteiligten nicht mehr gut miteinander kommunizieren und sich hierdurch auch nicht verstanden fühlen, innerlich „zu machen“. Dadurch bleibt vieles ungesagt oder zumindest unverstanden, der Konflikt ist vorprogrammiert. Durch die behutsame Gesprächsführung des Mediators gelingt es, eben diese Kommunikation wiederherzustellen.
  • Alles kommt mal auf den Tisch. Jeder darf sagen, was ihn bewegt, was er sich wünscht oder was für ihn gar nicht geht, auch das, was man sich vorher vielleicht nicht getraut hat, so klar auszusprechen. Durch diese Transparenz ist sichergestellt, dass die Interessen aller Beteiligten in die Lösung einfließen
  • Durch die Unterstützung des Mediators ist den Beteiligten auch (wieder) möglich, Verständnis für die Bedürfnisse des oder der anderen aufzubringen. Jeder fühlt sich gehört und ernstgenommen
  • Hierdurch ist es möglich, im Rahmen der Lösungsfindung auch die Interessen des oder der anderen zuzulassen. Plötzlich sind Lösungen möglich, an die vorher niemand dachte oder auch nur zu denken wagte. Diese Phase der Lösungsfindung hat manchmal etwas richtig Magisches an sich und nicht selten sind die Parteien selbst zu Tränen gerührt von dem, was da plötzlich wieder gemeinsam möglich ist.
  • Dabei sind es immer die Beteiligten selbst, die die Lösung erarbeiten. Sie achten selbst darauf, dass alle vorher besprochenen Interessen Beachtung finden und die Lösung sich für ihre spezielle Situation auch wirklich eignet, um den Konflikt nachhaltig zu befrieden. Der Mediator achtet darauf, dass keine „Luftschlösser“ gebaut werden, sondern wirklich umsetzbare und tragfähige Lösungen dabei rauskommen.
  • Am Ende wird eine Vereinbarung geschlossen, zu der sich alle committen. Darin ist geregelt, wie es gemeinsam weitergeht. Hierdurch weiß jeder, was er tun oder lassen und was er vom anderen erwarten darf.
  • Eine solche selbst entworfene und maßgeschneiderte Vereinbarung ist wesentlich tragfähiger als z.B. ein Urteil in einem Rechtsstreit, von dem oft nur einer profitiert und der andere es zähneknirschend hinnehmen muss.
  • Zu guter Letzt ist eine Mediation in aller Regel auf wesentlich kostengünstiger als ein langwieriger, manchmal Jahre dauernder und über mehrere Instanzen geführter Rechtsstreit


Bei welchen Themen kann ein Mediator helfen?

Konfliktsituationen können sich im Grunde in jeder zwischenmenschlichen Beziehung ergeben. Wann immer Menschen mit ihren unterschiedlichen Bedürfnissen, Erwartungen und Emotionen aufeinandertreffen, sei es

  • in Partnerschaften
  • im Freundes- oder Familienkreis
  • im Arbeitsverhältnis
  • zwischen Geschäftspartnern oder Gesellschaftern
  • zwischen Nachbarn
  • Erben
  • ...

ist es möglich und auch total menschlich, dass Konflikte entstehen und manchmal kann man sich selbst einfach nicht mehr daraus befreien, so sehr man es auch versucht hat.

Da ist es nicht etwa ein Zeichen von Schwäche, sondern in meiner Welt von großer Stärke und Eigenverantwortung, wenn man nicht krampfhaft versucht, weiter selbst daran herumzudoktern, sondern sich professionelle Hilfe sucht. Mit einem Magengeschwür gehe ich ja auch zum Arzt, und schnipsele nicht selbst daran herum, oder?


Mediation = Wundermittel? Oder gibt es auch Fälle, in denen sie sich nicht so gut eignet?

Im Grunde eignet sich das Verfahren immer dann, wenn alle Beteiligten (das können zwei Parteien oder auch mehrere sein) ein Interesse daran haben, den Streit wirklich zu lösen, weil es in der Beziehung zu dem oder den anderen noch irgendetwas zu klären gibt.

Erforderlich ist dabei immer, dass alle zumindest bis zu einem gewissen Grad bereit sind, miteinander eine Lösung zu finden.

Erfolgversprechend ist das Verfahren daher immer dann, wenn

  • Alle eine einvernehmliche Regelung anstreben und bereit sind, hieran mitzuwirken
  • Die bestehende private oder geschäftliche Beziehung fortbestehen soll, sei es auch nur zum Zwecke einer friedlichen Abwicklung (Bsp: Auseinandersetzung einer Gesellschaft; Beendigung einer Geschäftsbeziehung; Scheidungsfolgenvereinbarung; Erbauseinandersetzung)
  • Eine andernfalls ins Haus stehend weitere Eskalation oder gar ein Rechtsstreit verhindert werden soll. Denn welcher Richter sollte so gut in der Lage sein, einen Streit zu entscheiden, wie es die Parteien selbst können?



Wenn auch nur einer nicht mehr bereit ist, aktiv nach einer Lösung zu suchen, scheidet Mediation aus und zwar aus zwei Gründen:

  1. Mediation ist ein vollständig freiwilliges Verfahren. Niemand wird dazu gezwungen und zwar zu keinen Zeitpunkt. Man kann - sogar noch mittendrin - jederzeit aussteigen, wenn man das möchte. Das Gelingen setzt voraus, dass am Ende beide sich über die Lösung verständigen. Ist daher einer schon von Anfang an partout an nicht bereit, eine Lösung zu finden, kann man sich Zeit und Geld für eine Mediation sparen.
  2. Mediation lebt davon, dass alle Beteiligten darauf setzen, dass ihnen die Mediation etwas bringen wird, dass durch sie ein besseres Ergebnis zu erreichen ist als ohne. Das bedeutet aber auch, dass alle ein Stück aufeinander zugehen und vielleicht das ein oder andere Zugeständnis machen zu müssen. Wenn nun einer der Beteiligten davon überzeugt ist, zu 100% im Recht zu sein und dieses Recht ggf. auch gerichtlich durchsetzen zu können ohne befürchten zu müssen, den Rechtsstreit doch noch zu verlieren und hierdurch erhebliche Kosten tragen zu müssen, wird er kaum dazu bereit sein, sich stattdessen auf eine Mediation einzulassen, da er sich hiervon ja keinen Mehrwert verspricht.


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Verdienst und Arbeitszeit Bei einem Minijob bzw. einer geringfügigen Beschäftigung darf die monatliche Entgeltgrenze von durchschnittlich 450 Euro bzw. der Jahresverdienst von 5.400 Euro nicht überschritten werden. Bei Zugrundelegung des neuen Mindestlohnes darf der Beschäftigte also maximal 45 Stunden im Monat tätig werden. Ab 01.07.2022, mit weiter steigendem Mindestlohn auf 10,45 Euro/Stunde, muss die Arbeitszeit nochmal entsprechend angepasst werden. Da im Regelfall niemand seinen Lebensunterhalt mit einer geringfügigen Beschäftigung bestreiten kann, üben die meisten Arbeitnehmer diesen als Nebenjob neben einer Hauptbeschäftigung (in Voll- oder Teilzeit) als Dazuverdienst aus. Auch unter Studenten ist diese Form der Beschäftigung sehr beliebt. Neben dem Bezug von ALGI oder II kann ebenfalls eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt werden, hier gelten aber in der Regel niedrigere Grenzen als 450 Euro. Tatsächlich gibt es Menschen, die sogar mehrere geringfügige Beschäftigungen bei unterschiedlichen Arbeitgebern ausüben. Grundsätzlich ist das möglich, jedoch ist zu beachten, dass zusammengerechnet die Vergütung aus allen Jobs eben 450 Euro nicht überschreiten darf. Du setzt 450-Euro-Kräfte ein und willst rechtlich auf Nummer sicher gehen? Ich zeige dir, wie du 450-Euro-Jobs korrekt einsetzt, arbeitsrechtlich absicherst und gleichzeitig langfristige Perspektiven für dein Team schaffst. Denn rechtssichere Verträge, faire Bedingungen und ein offener Umgang lohnen sich – für beide Seiten. Termin buchen Urlaub und Entgeltfortzahlung Sucht man die Vorteile gegenüber einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit aus Arbeitgebersicht, so findet man sie im Bereich der typischen Arbeitnehmerschutz-Gesetze jedenfalls nicht. Denn Arbeitnehmer mit einem 450 Euro-Job haben grundsätzlich gleiche Ansprüche wie alle anderen Arbeitnehmer. Das schließt nicht nur die Vergütung nach den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) ein, sondern auch Urlaubsansprüche und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Leider wird beides in der Praxis oftmals nicht beachtet. Fälschlicherweise gehen viele davon aus, dass diese Arbeitnehmer ja nur einige Tage in der Woche vor Ort seien und in der restlichen Zeit automatisch Urlaub hätten bzw. durch Krankheit ausgefallene Arbeitstage einfach verschoben werden könnten. Ganz klar - das geht nicht! Übrigens: Gerade beim Urlaub werde ich oft gefragt, wie sich der denn bei einem Minijobber berechnet. Hier gilt, was auch bei allen anderen nicht in Vollzeit beschäftigten Mitarbeitern gilt: Maßgeblich ist, an wie vielen Tagen/ Woche regelmäßig gearbeitet wird. Das ist dann zum gesetzlichen Urlaubsanspruch von 20 Tagen bei einer Fünftagewoche ins Verhältnis zu setzen. Es ist daher schon aus diesem Grund dringend zu empfehlen, einen Arbeitsvertrag miteinander zu schließen, der den Rahmen regelt und darin auch festzulegen, an wie vielen Tagen in der Woche die Beschäftigung erfolgt. Abgaben und Sozialversicherung Auch bei der Betrachtung der Abgaben, die der Arbeitgeber bei 450 Euro-Kräften zahlt, erscheint ein Minijob für den Arbeitgeber im Verhältnis sogar erstmal teurer. Denn hier zahlt der Arbeitgeber Sozialabgaben nebst 2% Pauschalsteuer im Wesentlichen allein. Die pauschalen Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, zur gesetzlichen Unfallversicherung, Umlagen und Steuern summieren sich im gewerblichen Bereich auf insgesamt maximal 31,28 Prozent (im Privatbereich, also für haushaltsnahe Dienstleistungen, auf 14,79 Prozent). Bei einer „normalen“ sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung liegen die Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber „nur“ bei etwa 21 Prozent, summieren sich aber bezogen auf beide Beteiligte auf gute 40 Prozent plus Steuern je nach individuellem Steuersatz. Vorteile eines 450 Euro-Jobs für den Arbeitgeber liegen daher eher in der weniger Bürokratie erfordernden Abrechnung, ansonsten aber eher aufseiten des Arbeitnehmers, der nur 3,6 Prozent Rentenversicherungsbeiträge zahlt, wovon er sich jedoch befreien lassen kann (was angesichts der dann fehlenden Rentenbausteine gut überlegt sein will). Ansonsten fallen für ihn weder Sozialversicherungsabgaben noch Lohnsteuer an. Weniger Bürokratie, mehr Flexibilität Dass die geringere Bürokratie ein Vorteil von geringfügiger Beschäftigung ist, ist klar. Dem stehen aber nun schon die zumindest aus Arbeitgebersicht prozentual erstmal höheren Sozialabgaben gegenüber. Was Arbeitgeber - meines Erachtens zu Unrecht – dem 450 Euro-Job immer gern zuschreiben, ist erhöhte Flexibilität. In den Fällen der kurzfristigen Beschäftigung mag das zutreffen, aber bei den hier beschriebenen (längerfristig) geringfügig Beschäftigten hält sich das ehrlicherweise in Grenzen. Insbesondere – dies sei hier an der Stelle einmal klar gesagt: Kommt es hart auf hart und brechen Aufträge weg, dann kann man sich auch von einem geringfügig Beschäftigten nicht etwa leichter trennen als von anderen Mitarbeitern. Fällt der Betrieb in den Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes (23 KSchG), gilt dieses auch für geringfügig Beschäftigte nach sechsmonatigem Bestand des Arbeitsverhältnisses uneingeschränkt. Und umgekehrt, wenn das KSchG nicht greift, weil im Betrieb insgesamt nicht mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt werden, so ist die Bindung, welche der Arbeitgeber eingeht, auch bei einem Teilzeitmitarbeiter nicht wesentlich größer als bei einem geringfügig Beschäftigten. Heißt also: Im Notfall - den wir uns nicht bestellen wollen, aber vor dem Arbeitgeber häufig und verständlicherweise Angst haben – ist die Kündigung eines Minijobbers genauso leicht oder schwer möglich wie bei jedem anderen Mitarbeiter. A propos Notfälle: Was übrigens auch nicht geht, ist Kurzarbeit, denn geringfügige Beschäftigungen sind nicht Kurzarbeitergeld-fähig. Ein weiterer Grund also, die Sinnhaftigkeit dauerhafter geringfügiger Beschäftigung im Einzelfall zu überdenken. Unbürokratischer Einstieg in ein Unternehmen? Natürlich, was mit einer geringfügigen Beschäftigung beginnt, kann auch der Einstieg in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sein. Ursprünglich war die Intention des Gesetzgebers genau das – er wollte den Zugang zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen und damit den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern. Eigentlich war die Idee wohl sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer auch sicher nicht schlecht - niedrige Hürden, leichterer Zugang zum Arbeitsmarkt, mehr Vollbeschäftigung in der Folge. Die Praxis sieht nur leider anders aus: Minijobs verdrängen Festanstellungen Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat es in seiner jüngsten Studie belegt – Minijobs verdrängen allein in kleinen Betrieben bis zu 500.000 sozialversicherungspflichtige Stellen. Ein zusätzlicher 450 Euro Job ersetzt laut der Studie rund eine halbe durchschnittliche sozialversicherungspflichtige Stelle. Das sind wirklich hohe Zahlen, die der eigentlichen Absicht entgegenstehen! Das ist zwar aus Arbeitgeber-Sicht irgendwie nachvollziehbar, aber geht es nicht auch anders? Nehmen wir all die Studenten oder Nebenjobber aus der Betrachtung - sie haben andere Beweggründe - so bringt diese Form der Beschäftigung tatsächlich einige Nachteile für die Arbeitnehmer: • Geringfügig beschäftigte Mitarbeiter verbleiben oft im Niedriglohnsegment. Welcher Stundensatz wird durchschnittlich gezahlt? Ich kenne wenige 450 Euro Kräfte, die Stundensätze von mehr als 11 Euro erhalten. • Zumeist werden Tätigkeiten unterhalb des eigentlichen Qualifikationsniveaus des Beschäftigten ausgeübt • Arbeitnehmerrechte werden häufig vorenthalten • Rentenversicherungsansprüche werden nur dann erworben, wenn freiwillig Beiträge gezahlt werden, die vom ohnehin schon nicht grade üppigen Verdienst einbehalten werden. • Und dass man von 450 Euro allein nicht leben kann, dürfte wohl auch außer Frage stehen Wie kann es anders gehen? Ich verstehe, wenn kleine Unternehmen nach der Gründung erstmal mit einer 450 Euro-Kraft anfangen und sich darüber langsam an das Thema „eigene Mitarbeiter beschäftigen“ herantasten wollen. Auch macht es total Sinn, wenn Unternehmen für Engpässe, temporäre Unterstützung oder überschaubare zusätzliche Aufgaben 450 Euro Kräfte beschäftigen. Genauso kenne ich aber auch viele Fälle, wo diese Form der Beschäftigung schon über lange Zeiträume ausgeübt wird, wo sogar Arbeitszeitkonten geführt werden, weil immer mehr Arbeit anfällt, als durch maximal 450 Euro vergütet werden kann. Diese Kontenlösung bewegt sich dabei durchaus gern mal in der Grauzone, denn zum einen darf durch zusätzliche Arbeit nicht der Mindestlohn unterschritten werden; zum anderen muss neben dem Aufbau von Stunden auch ein zeitnaher Abbau erfolgen, ansonsten ist die Einstufung als geringfügige Beschäftigung in Gefahr. Eine Lösung sind solche Konten daher nur bei geringen Schwankungen und dies in beide Richtungen. Werden die Rahmenbedingungen nicht eingehalten, kann dies dazu führen, dass der geringfügigen Beschäftigung nachträglich die Berechtigung aberkannt wird mit der Folge, dass sie als von Anfang an sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angesehen wird. Ein verdammt teurer „Spaß“, den man unbedingt vermeiden sollte! Umdenken gefragt Wie wäre es daher, in genau diesen Fällen mal „Nägel mit Köpfen“ zu machen? Man hat sich kennengelernt, weiß um die fachlichen und menschlichen Qualitäten und sollte als Personalverantwortlicher gut beurteilen können, ob eine dauerhafte Zusammenarbeit vorstellbar ist. Liebe Arbeitgeber, gebt den Mitarbeitern doch diese Chance und die Möglichkeit besser sozialversicherungsrechtlich abgesichert zu sein und mehr Sicherheit und Perspektive zu erlagen! Es muss ja nicht gleich die Vollzeitbeschäftigung sein; aber denkt doch einmal ernsthaft darüber nach, zumindest im Rahmen der Gleitzone oder im Rahmen einer Teilzeit einzustellen. Mit Blick auf die ja sogar höheren Abgaben sind zwei oder drei Minijobber, die dauerhaft beschäftigt werden, nämlich auch nicht mehr viel günstiger als ein Teilzeitmitarbeiter. Und dass die vermeintliche Flexibilität eines Minijobs im Grunde auch eher ein Trugschluss ist, wurde weiter oben schon erläutert. Natürlich muss sich eine Änderung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis dann auch für den Mitarbeiter noch rechnen, was angesichts der dann auch auf ihn zukommenden Abgabenlast und natürlich erhöhter Arbeitszeit nicht immer der Fall sein wird. Für manchen ist der Minijob vielleicht genau das Richtige. Aber ein Gespräch darüber zu führen, kostet ja nichts. Und dass dankbare Mitarbeiter die größte Ressource eines Unternehmens sind, ist ja auch kein Geheimnis mehr, oder? Austausch – immer gern. Ein facettenreiches Thema, mit Sicherheit! Aber was meint ihr aus betrieblicher Sicht? Lasst uns doch einmal in den Diskurs gehen, ich lerne gern dazu! 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